Richtlinien / Gesetze

EU Batterie-Verordnung (EU) 2023/1542


Seit 12. Juli 2023 gilt die neue EU-Batterie-Verordnung (EU) 2023/1542. Genaue Informationen finden Sie hier:
Verordnung (EU) 2023/ des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023 über Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG und der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG (europa.eu)

Die Umsetzung dieser Verordnung erfolgt durch das Batteriegesetz BattG.

Batterie-Entsorgung

Batterien dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn gewährleistet ist, dass sie der Verbraucher zurückgeben kann. Die Batterien sind zur Entsorgung an den Vertreiber oder an speziell eingerichteten Erfassungsstellen zurückzugeben. Gebrauchte Batterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden!
Detailinformationen finden Sie 
hier: BattG – nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)

Die Battiv Batterie Technik Industrie Vertrieb GmbH als Vertreiber und Batteriepackhersteller kommt der Rücknahmeverpflichtung gem. BattG durch die Beauftragung des zertifizierten Rücknahmesystems der „Reverse Logistics GmbH“ (kurz RLG) nach. Die RLG übernimmt die Abholung der in Ihrem Unternehmen anfallenden Batterien und Akkumulatoren und deren Verwertung.
Mehr Informationen zu RLG finden Sie hier: Reverse Logistics Group | DE (rev-log.com)

Vorschriften für den Versand von Batterien/ Akkus in denen Lithium enthalten ist

Lithium haltige Batterien, unabhängig vom System, sind Gefahrgut und dürfen nur unter der der Beachtung der Gefahrgutverordnung transportiert werden.
Die generelle Voraussetzung für den Versand von Lithium-Batterien ist der Nachweis einer erfolgreich bestandenen UN-Transporttest Prüfung.
Dieser UN 38.3 Transport Test besteht aus insgesamt acht Einzeltests, wobei die Gegebenheiten während eines Transportes zu Lande, zu Wasser und per Luftfracht simuliert werden.
Luftfracht Informationen IATA finden Sie hier:
https://www.iata.org/en/programs/cargo/dgr/lithium-batteries/
https://www.iata.org/en/publications/store/lithium-battery-shipping-regulations/

Straßentransport

ADR-Sondervorschrift 188 erleichtert den Versand von Lithiumbatterien, welche nicht den übrigen Vorschriften des ADR unterliegen. Darunter fallen die Zellen mit einem Lithiumanteil von weniger als 1g und einer Nennenergie von höchstens 20Wh oder Batterien einem Gesamt-Lithiumanteil von weniger als 2g und einer Nennenergie von höchstens 100Wh.
Information der Bayerischen Staatsregierung (kostenfrei): https://www.bestellen.bayern.de

Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.ihk.de/blueprint/servlet/resource/blob/5664664/e50a6e11546e8c490746e3f5b0ce3c57/transport-versand-lithiumbatterien-data.pdf
UN 38.3 Test: Neue Nachweispflicht | Deutsche Recycling (deutsche-recycling.de)